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Die Verfassung des Freistaates Bayern vom 2.12.1946 bestimmt: "Die Landesfarben sind Weiß und Blau." Die Landesflaggen (offiziell Staatsflaggen genannt)
wurden näher bestimmt in der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die bayerische Staatsflagge und die Dienstflaggen für Kraftfahrzeuge vom 16.11.1953 (GVBl. 1953: 193): "Bayerische Staatsflagge
ist die Streifenflagge oder die Rautenflagge. Die Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben, oben weiß, unten blau." Die Landesfarben entstammen dem weiß-blauen
Rautenwappen Bayerns. Die Grundform der Rautenflagge enthält weiße und blaue Rauten (Wecken), wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann die Anzahl der
Rauten veriieren. In jedem Fall ist aber die rechte obere Ecke des Flaggentuchs für eine angeschnittene weiße Raute bestimmt." (Bekanntmachung vom 16.11.1953). In der Realität enthalten die meisten
Rautenflaggen eine weitaus größere, sehr variable Zahl von Rauten.Die Rautenflagge greift das zentrale Wappenbild Bayerns, die weiß-blauen Rauten auf. Diese hatten die Wittelsbacher Herzöge von den Grafen von
Bogen geerbt, und führten sie seit 1247 im Siegel. Die weiß-blaue Rautenflagge stellt, im Gegensatz zu der Mehrzahl der eher langweiligen Streifenflaggen in Deutschland, eine weltweit unverwechselbare und
einzigartige Flagge dar. .
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